Abmahnung wegen Anti-Abmahn-Klausel…
Neues Urteil:
Abmahnung wegen Verwendung von Anti-Abmahn-Klausel im
Impressum! „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ –
Verwender solcher Klauseln, die eigentlich vor kostenpflichtigen
Abmahnungen schützen sollen, werden seit neuestem von der
Wettbewerbszentrale abgemahnt.
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Auf Gehweg Fahrradfahren für Begleitpersonen
Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung sehen auch
Neuregelungen für Fahrradfahrer vor. So dürfen Aufsichtspersonen
Kinder unter 8 Jahren mit Fahrrädern auf Gehwegen begleiten. Eine
Beaufsichtigung der Kinder soll damit erleichtert werden, denn das
Fahren auf Gehwegen war bislang für erwachsene Radfahrer
verboten, während die zu begleitenden Kinder den Gehweg
benutzen müssen. Kinder unter 8 Jahren können sich außerdem
aussuchen, ob sie mit ihrem Fahrrad den Gehweg oder den baulich
getrennten Fahrradweg benutzen wollen.
Ausweispflicht?
Jeder deutscher muss ab 16 Jahren einen Ausweis besitzen. Ihn aber ständig bei sich zu haben ist aber nicht
erforderlich!
Bus überholen
Autofahrer dürfen an haltenden Bussen – egal ob Linien- oder Schulbus – sowie Straßenbahnen nur vorsichtig
vorbeifahren. Falls nötig, muss das Auto warten. Liegt die Haltestelle bei Straßenbahnen und Bussen des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Fahrbahnmitte, ist das Vorbeifahren in Fahrtrichtung nur in
Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Autofahrer müssen außerdem ausreichend Abstand halten, damit ein- und
aussteigende Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden.
Vorsicht bei Bussen mit angeschaltetem Warnblinker
An gefährlichen Haltestellen, die mit einem entsprechenden Schild markiert sind, müssen die Busfahrer das
Warnblinklicht einschalten. Hier sind die Regeln strikter: Sobald ein Bus während der Fahrt das Warnblinklicht
einschaltet, gilt ein Überholverbot. An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer
lediglich in Schrittgeschwindigkeit (etwa 7 km/h) vorbeifahren – das gilt auch für den Gegenverkehr.
Dabei ist es unerheblich, ob die Bushaltestellen außer- oder innerorts liegen. Außerdem spielt es keine Rolle, ob
der Bus an einer einfachen Haltestelle oder in einer separaten Busbucht hält. Sind Autofahrer schneller als erlaubt
unterwegs, wird ein Bußgeld ab 15 Euro fällig.
Busse einfädeln lassen
Beim Anfahren müssen Autofahrer Omnibussen des ÖPNV sowie Schulbussen die zügige Abfahrt ermöglichen.
Das heißt, sie müssen Busse in den fließenden Verkehr einfädeln lassen.
Fernbusse, die an einer Haltestelle am Straßenrand halten, sind von den Regelungen nicht betroffen und dürfen
normal überholt und passiert werden. Hier gelten nur die allgemeinen Bestimmungen zu Rücksichtnahme im
Verkehr.
> adac.de
Eltern haften für ihre Kindere…
Sie kennen bestimmt auch den Hinweis:
„Betreten des Grundstücks verboten
Eltern haften für ihre Kinder“
Das stimmt nun so nicht. Der minderjährige Nachwuchs verursacht einen Schaden. Die Frage der Eltern, ob und
unter welchen Voraussetzungen das Kind oder sogar die Eltern hierfür haften, ist ein immer wieder diskutiertes
Thema. Kinder und Jugendliche haften nur unter bestimmten Voraussetzungen für einen Schaden, den sie
anderen zufügen: Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind Kinder nicht deliktsfähig, d. h. sie können aufgrund
eines Schadens, den sie verursacht haben, nicht in Haftung genommen werden. Ab Vollendung des 7.
Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind Kinder/Jugendliche bedingt deliktsfähig. In diesem
Alter sind Minderjährige für einen verursachten Schaden nicht verantwortlich, wenn sie bei der Begehung der
schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht nicht hatten…
> weiter lesen…
Theoretische online Führerscheinfragen
Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung findet am Computer (PC) statt. Hier können Sie alle amtlichen
Prüfungsfragen kostenlos bereits am PC üben.
Demo Version: Wenn Sie das Fragentool erst einmal ausprobieren möchten oder den Führerschein schon haben
und checken möchten, wie fit Sie noch sind, nutzen Sie diese Demo-Version (auch für Nicht-Mitglieder).
Parken generell verboten an Bordsteinabsenkung!
Es muss unterschieden werden zwischen einer höchstens 5 m langen Bordsteinabsenkung und einem auf längere
Strecke höhengleichen Gehweg.
Vor einem abgesenkten Bordstein ist das Parken generell verboten, weil mit ihm Fußgängern und Rollstuhlfahrern
das Verlassen und Betreten des Gehwegs zur und von der Fahrbahn her erleichtert werden soll.
Ein Problem ergibt sich für den Berechtigten einer Grundstückszufahrt, vor der er eigentlich unter Ausschluss der
übrigen Verkehrsteilnehmer parken darf, wenn sich in der Zufahrt gleichzeitig ein abgesenkter Bordstein befindet.
Undeutliche Straßenbaumaßnahmen (z. B. Wasserablaufrinnen, die den Eindruck einer Bordsteinkante wecken
können) führen auch immer wieder zu Unklarheiten bei der Vorfahrtregelung, weil den Verkehrsteilnehmern nicht
deutlich wird, ob es sich um eine straßenverkehrsrechtlich gemeinte Bordsteinabsenkung mit der Folge der
Wartepflicht handelt oder nicht.
> Das Verkehrslexikon
Bußgeldkatalog Parken und Halten (§ 12 StVO und § 13 StVO)
> Bußgeldrechner: Parken und Halten
Preisauszeichnung!
Waren in einen Geschäft sind mit preisen ausgezeichnet, die aber nicht bindend sind. Sie dienen lediglich zur
Orientierung für den Kunden. Der eigentliche Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zu Stande.
Preisauszeichnungen sind keine verbindliche Verkaufsangebote, es besteht daher auch kein Rechtsanspruch
darauf.
Rettungsgasse
Mit der Neuregelung zur Rettungsgasse wird klargestellt, wo die Rettungsgasse zu bilden ist – dies war bei vier
und mehr Fahrstreifen immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Die Gasse ist jetzt immer „zwischen dem
äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung“ zu bilden. Die
Rettungsgasse ist außerdem bereits dann zu bilden, wenn sich die Geschwindigkeit so verringert, dass es zum
Stau kommen kann
Radwege
Sind Radwege durch ein entprechendes Verkehrszeichen gekennzeichnet, müssen diese auch benutzt werden
(Radwegebenutzungspflicht).
Für Radfahrer gilt die Benutzungspflicht nur für solche Sonderwege, die durch die Verkehrszeichen 237, 240 und
241 gekennzeichnet sind. Diese Zeichen müssen überall dort stehen, wo der Sonderweg beginnt und an jeder
Kreuzung und Einmündung wiederholt werden.
237 240 241
Taxi
An einen Taxistand haben sie als Kunde die freie Auswahl mit welchen Fahrzeug sie fahren wollen. Sie müssen
nicht in das erste Taxi einsteigen. Auch kurze Fahrten dürfen vom Fahrer nicht verweigert werden.
Winterreifen Pflicht?
Ab 2010 sind M+S-Reifen (steht für „Matsch & Schnee“) Pflicht bei Glatteis, Schnee glätte, Schneematsch, Eis-
oder Reif glätte.
M+S gibt es als Winter- und Ganzjahresreifen („Allwetterreifen“). Für welche Variante Sie sich entscheiden, ist
Ihnen überlassen.
Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht
fest.
Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber nicht auf.
Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Straßenverhältnissen. Experten
empfehlen jedoch die Winterreifen nach der sogenannten
O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf
dem Auto bleiben.
Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss künftig 40 Euro Bußgeld
zahlen, statt der bisherigen 20 Euro.
Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung anderer Verkehrsteilnehmer werden nun mit 80
Euro plus ein Punkt in Flensburg bestraft.
Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.
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